Eine Transportversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn Unternehmen ihre Waren während des Transports mit den verschiedensten Transportmitteln oder
Beförderungswegen versichern wollen. Schutz besteht bei Beschädigungen, Verlust oder Sabotage etc. Je höher der Transportumfang und je weiter der Transportweg, je nützlicher ist die Transportversicherung, um den entstandenen finanziellen Verlust aufzufangen.
Unterschieden werden bei der Definition einer Transportversicherung noch folgende verwandte Sparten:
Werkverkehr- oder Autoinhaltsversicherung: hier werden Transporte versichert, die ein Unternehmen mit eigenen Waren und eigenen Transportmitteln (Firmenfahrzeugen) durchführen.
Frachtführerversicherung: hier werden fremde Waren mit den eigenen Fahrzeugen eines Unternehmens transportiert.
Welche Schäden werden von der Transportversicherung erfasst?
Grundsätzlich deckt die Transportversicherung alle Transportgefahren wie z.B. den Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Diebstahl des Kompletten Fahrzeugs, Be- u. Entladeschäden oder Feuerschäden. Versichert ist der Transportweg zu Land, zur See oder auf dem Luftweg vom Verlassen der Ware beim Unternehmer bis zur Ankunft beimEmpfänger, incl. aller Be- u. Entladevorgänge und Zwischenlagerungen.
Der Geltungsbereich der Transportversicherung erstreckt sich je nach Bedarf von der inländischen über die europäische bis zur weltweiten Warenbeförderung. Darüberhinaus wird unterschieden zwischen Einzeltransporten (Großmaschinen oder Baufahrzeugen) und General-Transportpolicen, die pauschal alle Transporte eines Unternehmens beinhalten.
Was leistet die Transportversicherung im Schadensfall?
Die Transportversicherung ersetzt dem Unternehmen seinen finanziellen Schaden, der durch den Transport entstanden ist, z.B. Reparaturkosten für beschädigte Waren, sofern sich diese noch reparieren lassen. Bei Totalschaden oder Verlust der Waren wird der Warenwert bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet incl. den Kosten für Zwischenlagerung oder Umladung.
Der versicherte Wert der Transportgüter wird zwischen Versicherungsnehmer und dem Versicherungsanbieter vereinbart, damit im Schadenfall ein Limit existiert, bis zu dem der Versicherer den entstandenen Schaden ersetzt. Danach berechnen sich auch die Kosten für die Transportversicherung, neben den generellen Kriterien, welche Art von Waren mit welchen Verkehrsmitteln wohin transportiert werden.
Wie verhält es sich mit der Abgrenzung zur Frachtführerversicherung?
Bei der Warentransportversicherung werden die eigenen Transportgüter eines Unternehmens versichert. Hingegen wird mit der Frachtführerversicherung das Risiko eines Unternehmers versichert, der mit seinen eigenen Fahrzeugen Waren eines Auftraggebers z.B. des Produktherstellers transportiert. Die Frachtführerversicherung leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz, was häufig zu Unterdeckungen im Schadenfall führt, da der tatsächliche Warenwert höher ist. Diese Lücke wird wiederum durch die Transportversicherung geschlossen.
An einem Beispiel lässt sich der Unterschied aufzuzeigen: Ein Produzent von Bremsscheiben lässt seine Waren von einem externen Frachtführer zum Fahrzeughersteller liefern, Gesamtgewicht des Transports = 15 Tonnen. Im Rahmen des Vertrags zwischen beiden Vertragsparteien haftet der Frachtführer in Höhe von 9 EUR je kg transportierter Ware. Beim Transport zum Fahrzeughersteller wird die Ladung vollständig zerstört. Die Frachtführerversicherung würde den Schaden mit insgesamt 135.000 EUR regulieren. Da der tatsächliche Warenwert jedoch 200.000 EUR beträgt, wäre ohne eine Transportversicherung des Herstellers eine Deckungslücke von 65.000 EUR entstanden. Somit ist der Hersteller mit einer Transportversicherung im Vorteil.