Die private Unfallversicherung kann die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, bietet sich jedoch sehr gut als Ergänzung an. Zwar leistet die Unfallversicherung, wie schon der Name besagt, nur bei Unfällen, dafür wird im Schadensfall die vereinbarte Invaliditätssumme in Kapitalform gezahlt. Damit können finanzielle Engpässe, welche sich nach einem Unfall ergeben können, besser aufgefangen werden.
Da statistisch nachweisbar die meisten Unfälle im Haushalt bzw. in der Freizeit passieren, schließt die private Unfallversicherung die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Unfall wird definiert als „plötzlich, von außen, unfreiwillig und auf den Körper einwirkendes Ereignis".
Sinnvoll ergänzt werden kann die vereinbarte Invaliditätssumme durch weitere Bausteine wie z.B. einer sogenannten „Progressionsstaffel“, welche besonders bei schweren Invaliditätsgraden für eine höhere und bedarfsgerechte Entschädigung sorgt. Weitere Ergänzungen können auch die sog. „Unfallrente“ sein, welche ab einem Invaliditätsgrad z.B. ab 50 % eine zusätzliche lebenslange Rentenzahlung garantiert.
Familien erhalten im Rahmen einer Familienversicherung attraktive Nachlässe, besonders günstig ist der Versicherungsschutz für Kinder.
Vorteile der privaten Unfallversicherung
Weltweiter Schutz rund um die Uhr
Inklusivleistungen wie z.B. Unfälle, die durch Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht werden oder bei Unfällen durch erhöhte Kraftanstrengungen sowie bei Zeckenbissen
Sofortleistung z.B. bei Knochenbrüchen
Unfallbedingte kosmetische Operationen z.B. in Höhe von 10.000 EUR
Reha-Beihilfen bei Reha-Maßnahmen
Serviceleistungen wie z.B. Bergungskosten bei Rettungseinsätzen
Leistungsplus durch Progressionsstaffeln: bei Unfällen mit besonders schweren Folgen ist oft eine höhere finanzielle
Schadenbeispiel aus der Praxis
Bei einem Sportunfall verliert ein 35jähriger Familienvater die vollständige Sehkraft an einem Auge. Da es sich um einen Freizeitunfall handelte, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Unfallfolgen auf. Gemäß der sog. „Gliedertaxe“ in der privaten Unfallversicherung wird der Verlust eines Auges mit einer 50 %igen Invalidität beziffert.
Der Geschädigte erhielt von seiner privaten Unfallversicherung folgende Leistungen:
Aus der vereinbarten Invaliditätssumme in Höhe von 100.000 EUR (mit einer Progressionsstaffel von 500 %) werden vertragsgemäß 150.000 EUR bezahlt, welche der Geschädigte z. B. für eine Umschulung verwenden kann.
Die mitversicherte Unfallrente in Höhe von 1.000 EUR wird aufgrund des erreichten Invaliditätsgrades in Höhe von mind. 50 % beim Verlust eines Auges lebenslang an den Geschädigten ausbe-zahlt. Ggf. können diese 1.000 EUR zum Ausgleich von etwaigen Gehaltseinbußen eingesetzt werden.
Wer sollte eine private Unfallversicherung abschließen?
Grundsätzlich ist die private Unfallversicherung für jeden geeignet, da die gesetzliche Unfallversicherung nur im Berufsleben schützt, nicht jedoch zuhause, in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub.
Besonders Kinder sind in Ihrer Freizeit zahlreichen Gefahren ausgesetzt, hier bieten sich die günstigen Leistungen der speziellen Kinderunfallversicherungen an.
Selbständige sind oft nicht gesetzlich rentenversichert, weshalb hier keine Ansprüche auf Erwerbsminderungs-bzw. Berufsunfähigkeitsrente bestehen. Die gewerbliche Unfallversicherung (Gruppenunfall-Versicherung) ermöglicht sehr günstige Beiträge in Kombination mit einem hohen Leistungsumfang. Zudem sind die Beiträge auch noch steuerlich absetzbar.
Berufsanfänger erhalten bei Invalidität nur in begrenzten Ausnahmefällen Leistungen durch den Gesetzgeber, da die erforderlichen Wartezeiten noch nicht erfüllt sind.
Hausfrauen und Rentner sind gar nicht gesetzlich unfallversichert und können diesen Status i.d.R. nur durch eine private Unfallversicherung verbessern.
Alternativen zur privaten Unfallversicherung
Dread Disease
Grundfähigkeiten-Rente