Analog zur Gebäudeversicherung für privat genutzte Objekte sichert auch die Gebäudeversicherung für gewerblich genutzte Objekte zumeist sehr hohe Vermögenswerte ab. Für den Gebäudeeigentümer (in vielen Fällen das Unternehmen selbst) können Schäden durch Feuer oder Naturgewalten existenzielle Folgen nach sich ziehen. Alle Gewerbetreibenden, die Eigentümer Ihres Firmengebäudes sind, sollten daher einen ausgewogenen und vor allem korrekt ermittelten Gebäudeversicherungsschutz abschließen, der ihnen im evtl. Schadenfall nicht sprichwörtlich „die Bilanz verhagelt“ (hohe Wiederinstandsetzungskosten).
Welche Schäden werden durch die gewerbliche Gebäudeversicherung gedeckt?
Versicherungsschutz besteht für das Gebäude selbst sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile (wie z.B. Einbauschränke oder Heizungsanlagen etc.) sowie alle mit vorhandenen Nebengebäude. In der Regel kann der Versicherungsschutz individuell zusammengestellt werden, je nach Art des Risikos, Lage des Objekts etc. Die größten Gefahrenquellen resultieren aus den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie sämtliche Arten von Elementarschäden wie etwa Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben oder Rückstau infolge Starkregen. Ist der Versicherungswert des Firmengebäudes korrekt ermittelt, besteht im Rahmen des sog. „Unterversicherungsverzichts“ stets Anspruch auf Neuwertentschädigung.
Wie berechnet sich der Beitrag einer gewerblichen Gebäudeversicherung?
Grundlage für die Berechnung sind der Wert des Firmengebäudes (i.d.R. durch die Wertermittlung des 1914er-Wertes in Goldmark), die Betriebsart, die mitversicherten Risiken, die Lage des Objekts (sog. „Zürs-Zone“) und die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung.
Was wird nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?
Alle nicht mit dem Gebäude fest verbundenen Teile sind im Schadenfall auch nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung und sollten in anderen Versicherungssparten
versichert werden. Dies gilt z.B. für das gesamte Inventar, also die Betriebs- u. Geschäftsausstattung, sämtliche beweglichen Maschinen (versicherbar im Rahmen der Maschinenversicherung) sowie die EDV-Ausstattung (z.B. Computer, Drucker, Telefone etc.), die z.B. über eine spezielle Elektronikversicherung abgesichert werden kann. Die Verglasung des Gebäudes ist nur dann bei der Gebäudeversicherung mitversichert, wenn die Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer oder Sturm u. Hagel etc. verursacht wurden. Resultiert der Glasschaden z.B. aus Unachtsamkeit eines Mitarbeiters oder aufgrund von Vandalismus durch Dritte, kann dies nur durch eine separate Glasversicherung versichert werden.
Viele Anbieter bündeln die aufgeführten Risiken oft im Rahmen von Gesamtkonzepten (Firmenpolicen), ergänzt um Sparten wie die Betriebsunterbrechungsversicherung und oder die Werkverkehr-Versicherung.