Die staatlich geförderte Riester-Rente wird seit 2002 als Rentenergänzung für Arbeitnehmer angeboten. Schwerpunkt der Förderung sind die Zulagen, welche sich für den Versicherungsnehmer auf 154 EUR p. a. belaufen, während bei den Kinderzulagen unterschieden wird. Bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage 185 EUR, für jedes ab 2008 geborene sind es 300 EUR im Jahr. Voraussetzung für die maximale Zulage ist, dass der Sparbeitrag 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens beträgt. Nicht arbeitende Ehepartner sind indirekt förderberechtigt, sofern der Ehepartner einen Riestervertrag abge- schlossen hat. Voraussetzung für die Zulage ist der Abschluss eines „Zulagenvertrages“, den auch Selbstständige machen können, sofern der Ehepartner einen „Hauptvertrag“ besitzt.
Bei den „Besserverdienenden“ wirkt sich die Beitragszahlung oft auch steuerlich günstig aus, da die steuerlichen Vorteile die Zulagenhöhe zumeist übersteigen und der Gesetzgeber nach der „Günstigerregelung“ verfährt, d. h. wenn die Steuervorteile die Zulagenhöhe übersteigen, erhält der Versicherte die Steuervorteile.
In den letzten Jahren wurde die Riester-Rente noch flexibler gestaltet. So können zum Ende der Vertragsdauer bis zu 30 % des angesammelten Anlagevolumens förderunschädlich ausbezahlt werden. Altverträge (bis 2012) können ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, bei Neuverträgen ist es das 62. Lebensjahr.
Vorteile der Riesterrente
Steuerliche Vorteile (bis max. 2.100 EUR können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden
Kapitalgarantie: die geleisteten Beiträge und die erhaltenen Zulagen sind bei Rentenbeginn garantiert, darüber hinaus sind Überschüsse möglich.
Zulagen: 154 pro Riestersparer, 185 EUR je Kind, Kinder ab Jahrgang 2008 erhalten 300 EUR
Schutz vor Pfändung und Insolvenz (keine Hartz-IV-Berücksichtigung)
Einmalzahlung von bis zu 30 % des Gesamtkapitals zu Rentenbeginn
Lebenslange Rentenzahlung
Hinterbliebenenschutz in den meisten Tarifen enthalten
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig) in Höhe von 200 EUR für Sparer unter 25 Jahren
Tarifvielfalt der Versicherer im Rahmen von fondsgebundenen Vertragsformen sorgt für ein vielseitiges Angebotsspektrum
Nachteile der privaten Rentenversicherung
Begrenzter Jahresbeitrag (max. 2.100 EUR incl. Zulagen)
Begrenzte Vererbbarkeit: bei Tod während der Ansparzeit kann das Guthaben nur auf den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Ansonsten erhalten die Erben das Ersparte nur abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervorteile.
Rentenzahlung in voller Höhe steuerpflichtig, allerdings sind im Alter die Steuersätze meist geringer.
Hohe Lebenserwartung vorausgesetzt: die Kalkulation der Verträge richtet sich nach den aktuellen Sterbetafeln, weshalb die Versicherer einen sog. „Risikopuffer“ für die längere Lebens- dauer einkalkulieren, was sich auf die versicherte Rente auswirkt.
Verfügbarkeit erst ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr möglich
Beispiel zur Riester-Rente:
Eine verheiratete Frau mit 2 Kindern (Jahrgang 2009 bzw. 2012), erhält neben Ihrer eigenen Zulage in Höhe von 154 EUR zweimal Kinderzulagen von je 300 EUR, insgesamt somit 754 EUR. Sofern das Vorjahreseinkommen wie hier im Beispielfall gleich Null betragen sollte, fällt hier lediglich ein Mindesteigenbeitrag von jährlich 60 EUR an. Die Förderquote beträgt somit in diesem Beispiel ca. 93 % (bezogen auf die gesamte Beitragszahlung = 814 EUR)!