Die Gesundheitsausgaben in Deutschland wachsen unaufhaltsam. Davon betroffen sind auch die Kosten für ambulante und stationäre Pflege. Wird ein Angehöriger zum Pflegefall, hat dies auch für die pflegenden Angehörigen einen erheblichen Einschnitt in den gewohnten Lebenslablauf zur Folge. Neben den persönlichen Belastungen für die Pflege von Angehörigen kommen oft noch ungeahnte finanzielle Probleme hinzu. Diese Risiken können sowohl den Ehegatten, aber auch die Kinder und Enkel des Pflegbedürftigen tangieren.
Eine private Pflegezusatzversicherung kommt für die zumeist hohen Kosten auf und ist – rechtzeitig abgeschlossen – für einen günstigen Beitrag zu bekommen.
Am Markt haben sich drei Varianten in der privaten Pflegezusatzversicherung durchgesetzt.
a) Pflegetagegeld-Versicherung
Sie ist die am häufigsten vorkommende Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer kann die Höhe des Tagessatzes frei wählen. Das Tagegeld wird dann ausbezahlt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird. Die Tagessätze bewegen sich zumeist zwischen 10 und 100 EUR und wird mit 30 multipliziert, um auf das gesamte monatliche Pflegegeld zu kommen.
Das volle Pflegegeld wird bei einigen Anbietern erst ab der Pflegestufe 3 (schwerst pflegebedürftige Personen) ausbezahlt, während in der Pflegestufe 2 und 1 noch Tarife mit anteiliger Übernahme vorhanden sind. Leistungsstarke Anbieter bieten jedoch für alle 3 Pflegestufen dieselben Tagegeldsätze an, also z. B. in Pflegestufe 1, 2 und 3 pro Tag 100 EUR = 3.000 EUR mtl..
b) Pflegerentenversicherung
Bei dieser Pflegeversicherungsart wird vom Versicherungsnehmer kein Pflegetagegeld festgelegt, sondern ein Monatsbeitrag (z.B. 50 oder 100 EUR). Wird die versicherte Person im Laufe seines Lebens pflegebedürftig, überweist der Versicherer dem Pflegebedürftigen auf Basis der Beitragsleistung eine lebenslange steuerfreie Rente.
Die Höhe der monatlichen Rente ist in der Pflegerentenversicherung als private Pflegezusatzversicherung jedoch nur zum Teil garantiert. Häufig werden in den Angeboten der Versicherer nicht garantierte Überschüsse miteingerechnet, die von der Entwicklung der Kapitalmärkte sind. Deshalb sollte immer auch auf die Höhe des garantierten Teils der Rente geachtet werden.
Die Pflegerentenversicherung kann, sofern der Versicherte die Beiträge vorübergehend oder für längere Zeit nicht bezahlen kann, vorübergehend beitragsfreigestellt werden, wodurch sich allerdings die auszuzahlende Rentenhöhe verringert.
c) Pflegekostenversicherung
Die dritte Variante der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Dabei übernimmt der Versicherer für die Pflege einen bereits im Voraus festgelegten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, z.B. 70 oder 80 %.
a) Vorteile der Pflegetagegeld-Versicherung
Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung sind völlig frei verfügbar
Der Pflegebedürfte kann das Pflegetagegeld so verwenden, wie er bzw. seine Angehörigen es möchten
Vergleichsweise günstige Prämien
Versicherter kann die Höhe der späteren Leistungen selbst bestimmen
„Enthaftung“ der Angehörigen im Pflegefall des Ehegatten, Elternteils etc.
Planbare Vorsorge für den Fall X, um das eigene Vermögen zu schonen
b) Vorteile der Pflegerentenversicherung
Todesfall-Leistung für die Hinterbliebenen, wenn bis zum Tod des Versicherten kein Pflegefall eingetreten ist
Keine Beitragszahlung ab Rentenbezug
Beiträge können seitens des Versicherers nicht erhöht werden
Entnahmen aus dem Deckungskapital möglich
Einmalbeitragszahlung möglich, somit kann die laufende Liquidität geschont werden.
Leistungen auch bei Erkrankungen an einer mittelschweren Demenz, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Pflegestufe noch nicht erfüllt sind
Nachteile der Pflegerentenversicherung
Beiträge sind deutlich höher als bei Pflegetagegeld-Tarifen
Überschüsse der Versicherer sind nicht garantiert, was sich auf die Rentenhöhe auswirken kann
c) Vorteile der Pflegekostenversicherung
Die Leistungen erhöhen sich automatisch, wenn die Kosten für die Pflege steigen
Dadurch kann keine Unterversicherung bei Anstieg der Pflegekosten entstehen
Nachteile der Pflegekostenversicherung
Die Leistungen der Pflegekostenversicherung sind immer an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden
Der Pflegebedürftige kann über die versicherten Leistungen nicht selbst bestimmen, da er gegenüber der Versicherung lediglich einen Sachleistungsanspruch hat, den die Versicherung für die benötigte Pflege anteilig erstattet.