Wenn ein Firmengebäude einen Feuerschaden erleidet, ist in aller Regel auch das Geschäftsinventar vom Ausmaß des Schadens betroffen. Die Wiederbeschaffung oder Reparatur verschlingt oft hohe Kosten, weshalb eine Geschäftsinhaltsversicherung absolut Sinn macht. Sollte eine Reparatur der beschädigten Betriebs- und Geschäftsausstattung nicht mehr möglich sein, wird der Schaden zum Neuwert entschädigt, so dass dem Unternehmen keine Kosten entstehen. Sofern der Firmeninhaber Teile der Geschäftsausstattung individueller versichern möchte, kann z.B. für den Maschinenpark eine spezielle Maschinenversicherung (oder auch Maschinenbruchversicherung) weiterhelfen. Gleiches gilt für die EDV-Ausstattung, die in vielen Unternehmen einen bedeutenden Umfang einnimmt. Hier kann anstelle der Geschäftsinhaltsversicherung die Elektronikversicherung weitere Schadenursachen abdecken.
Welche Betriebe benötigen eine Geschäftsinhaltsversicherung?
Je mehr Ausstattung, je höher kann im Ernstfall ein Schaden ausfallen. Auf diesen Nenner gebracht, verhält es sich bei der Geschäftsinhaltsversicherung. Nicht jeder Schreibtisch oder Bürostuhl ist bei Verlust durch einen Schadenfall gleich ein existenzielles Risiko. Letztlich kommt es auf den Gesamtumfang oder auch die unterschiedliche Größenordnung je nach Branche an. So benötigt ein Produzent von hochwertigen Maschinen einen höherwertigeren Versicherungsschutz als möglicherweise ein reiner Dienstleistungsbetrieb, der sein Geschäfte in einem kleinen Bürogebäude anbahnt.
Was ist durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert?
Der Versicherungsschutz der Geschäftsinhaltsversicherung erstreckt sich über die komplette technische und kaufmännische Betriebseinrichtung (es sei denn, einzelne Gegenstände wie z.B. Maschinen sind bereits in einer separaten Maschinenversicherung enthalten – Achtung: für Feuerschäden kommt die Maschinenversicherung nicht auf. Zu den technischen Anlagen gehören alle Werkzeuge und Maschinen, die ein Betrieb zur Produktion benötigt. Zur kaufmännischen Ausstattung zählen sämtliche Büromöbel, und die EDV-Ausstattung (Ausnahme: Versicherung im Rahmen der Elektronikversicherung). Mitversichert werden kann auch fremdes Eigentum, welches sich zum Schadenzeitpunkt z.B. zur Bearbeitung oder Benutzung etc. im Unternehmen befindet.
Mitversicherte Kosten sind auch einige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden stehen, z. B. Feuerlöschkosten, Aufräum- u. Abbruchkosten, Wiederherstellungskosten von Dokumenten etc.
Welche Schäden sind durch eine Geschäftsinhaltsversicherung gedeckt?
Im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung sind Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl-Vandalismus, Leitungswasser und optional auch zahlreiche Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmungsschäden zum Neuwert mitversichert. Verschiedene Versicherer bieten auch Konzepte auf Basis einer Allgefahrendeckung an, die auch die sog. „unbenannten Gefahren“ miteinschließt. Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, wird in solchen Tarifen mitversichert, z.B. Innere Unruhen, Rauch/Ruß, böswillige Beschädigungen etc.