Die Firmen-Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten stehen, u.a. Anwalts- u. Prozesskosten. Versichert sind diese Kosten, wenn der Rechtsstreit durch den Unternehmer selbst oder seine Mitarbeiter bei ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wurde.
Der Versicherungsumfang kann vom Unternehmer individuell zusammengestellt werden. Kernstück ist immer der Arbeitgeber-Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitnehmer. Erweitert um die Bausteine Verkehrs-Rechtsschutz, Spezial-Strafrechtsschutz, Gewerberäume-Rechtsschutz (Immobilien-RS) ergibt sich für das Unternehmen ein Rundumschutz, der zumeist noch den Baustein Privat-Rechtsschutz beinhaltet und somit eine Doppelversicherung dieses Bereichs erübrigt.
Für wen ist eine Firmen-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Firmen-Rechtsschutz kann aufgrund seines großen Versicherungsumfangs allen Unternehmern und Freiberuflern empfohlen werden. Wer sein Recht auch vor Gericht
durchsetzen möchte, kommt in der immer mehr durch Paragraphen und Vorschriften normierten Welt nicht umhin, im Falle eines Falles die Angelegenheit einem
qualifizierten Anwalt zu übertragen. So können sich z.B. im Arbeitsrecht bei Kündigungen schnell hohe Streitwerte auftürmen, die ohne juristischen Beistand und den dazu passenden Firmen-Rechtsschutz ein großes Loch in die Kasse reissen.
Was deckt die Firmen-Rechtsschutzversicherung ab?
Vereinfacht ausgedrückt, kommt die Firmen-Rechtsschutzversicherung für die Kosten in allen Phasen eines Rechtsstreits auf. Ob Erstberatung, außergerichtlicher Einigung und dem Prozess selbst. Dabei übernimmt der Rechtsschutz-Versicherer die Anwalts- u. Prozesskosten, Zeugengelder, Kautionszahlungen sowie Sachverständigen u. Gutachterkosten.
Was ist in der Firmen-Rechtsschutzversicherung nicht versichert?
Natürlich wäre er in vielen Fällen äußerst hilfreich - der Vertragsrechtschutz, der im privaten Rechtsschutz ja Teil des Versicherungsumfangs ist. Bei der Firmen-Rechtsschutzversicherung ist der Vertrags-Rechtsschutz dagegen ausgeschlossen. Aufgrund der zahlreichen potentiellen Schadenfälle wäre ein Firmen-Vertragsrechtsschutz, wie es ihn in früherer Zeit einmal gab, heutzutage unkalkulierbar und für den Kunden aus Beitragssicht auch nicht mehr angemessen bezahlbar.
Alle Leistungsfälle, die bereits zu einer Zeit Ihren Ursprung genommen haben (z.B. Rechtsmängel beim Mietvertragsabschluss vor 10 Jahren, Leistungsfall heute), als der Rechtsschutzvertrag noch nicht bestanden hat, sind wegen der sog. „Vorvertraglichkeit“ nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Darüberhinaus gibt es für einzelne Sparten Wartezeiten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach dieser Zeit (z.B. 3 Monate) in Kraft tritt. Kommt es vor Ablauf der Wartezeit zu einem Schadenfall, ist dieser nicht versichert. Ausnahme: der Versicherer verzichtet auf Wartezeiten, wenn ein Versicherungsnehmer eine schadenfreie Zeit bei einem Vorversicherer nachweisen kann und der Anschlussvertrag nahtlos erfolgte.
Beispiele für Sparten mit Wartezeit: Arbeits-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz.
Was kostet eine Firmen-Rechtsschutzversicherung?
Ein wesentliches Kriterium für die Beitragshöhe der Firmen-Rechtsschutzversicherung ist die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Dabei ist es in der Regel so, dass Vollzeitmitarbeiter vollständig bewertet werden, während z.B. Teilzeitkräfte nur zur Hälfte gezählt werden, somit 2 Teilzeitkräfte einer Vollzeitkraft entsprechen. Natürlich spielt auch der Versicherungsumfang eine entscheidende Rolle, also die Anzahl der miteinander verbundenen Versicherungssparten. Letztlich kommt es auch auf die gewünschte Selbstbeteiligung an, die unmittelbaren Einfluss auf die Prämie hat sowie die jeweils vom Versicherer angebotenen verschiedenen Tarifumfänge.
Beeinflusst werden die Beiträge zur Firmen-Rechtsschutzversicherung auch durch die Entwicklung der Rechtsanwaltsgebühren, auf die weder Kunde noch Versicherer direkt Einfluss nehmen können.