Elektronikversicherung schützt Ihre EDV- u. IT-Ausstattung
Vergleichbar mit der Maschinenversicherung, deckt die Elektronikversicherung im Rahmen einer technischen Versicherung Schäden an sämtlichen Geräten der Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik. Gleiches gilt für elektronische und elektrotechnische Anlagen. Die Elektronikversicherung bietet finanziellen Schutz bei unvorhergesehenen Schäden an der EDV-Ausstattung, die in vielen Betrieben einen immer bedeutenderen Anteil einnimmt. Schnell können sich Schadenfälle im fünfstelligen Euro-Bereich ergeben.
Wer benötigt eine Elektronikversicherung?
Alle Unternehmen mit hochwertigen EDV-Ausstattungen oder IT-Ausrüstungen, aber auch Heilberufe, die teure medizinische Geräte und Apparaturen besitzen, sollten über eine Elektronikversicherung nachdenken. Je höher das Equipment ausfällt, je größer können z.B. bei einem Einbruch die Schadenkosten sein.
Als Versicherungsort gilt der im Versicherungsschein angegebene Betriebsstandort. Aber auch außerhalb des Versicherungsortes können die Geräte im Rahmen der sog. Außenversicherung mitversichert werden. Die Elektronikversicherung kommt auch für Mieter oder Leasingnehmer von Elektronikgeräten in Betracht, da diese Zielgruppen dieselben Risiken aufweisen wie Eigentümer und z.B. gegenüber einem Leasinggeber ein Nachweis über den Abschluss einer Elektronikversicherung geführt werden muss.
Welche Art von EDV-Ausstattung etc. deckt die Elektronikversicherung alles ab?
Beim Versicherungsumfang der Elektronikversicherung werden Daten- Informations-, u. Kommunikationstechnik eines Unternehmens erfasst. Auch Mess-, Prüf- u. Sicherungsanlagen können in den Schutz mit aufgenommen werden. Des weiteren werden auch Schäden an Satz-, Repro-, Bild-, Ton- u. Bürotechnik ersetzt.
Optional kann auch die Software des Unternehmens mit in den Versicherungsumfang einbezogen werden, z.B. als Zusatzbaustein, wenn im Schadenfall (z.B. durch Überspannung an der Hardware nicht gesicherte Daten abhanden kommen)
Welche Schäden werden von der Elektronikversicherung übernommen?
Im Rahmen einer All-Risk-Police sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, in der Elektronikversicherung mitversichert z.B.
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
Diebstahl, Vandalismus
Überspannung, Unterspannung, Brand, Kurzschluss, Wasserschäden
Die Elektronikversicherung deckt somit wesentlich mehr Schadensfälle ab, als z.B. die Geschäftsinhaltsversicherung.
Nicht versichert sind Schäden durch Vorsatz, betriebsbedingten Verschleiß oder die Alterung der Geräte sowie Schäden in Kriegsgebieten, bei Erdbeben oder im Zusammenhang mit Kernenergie.
Welcher Wert wird bei der Elektronikversicherung angesetzt?
Maßgeblich ist der Wert der neuen Geräte. Im Schadensfall werden die entstehenden Reparaturkosten oder Wiederherstellungskosten ersetzt. Alternativ auch die Wiederbeschaffungskosten. Andernfalls werden vom Versicherer die Kosten bis maximal zum Neuwert übernommen.
Nach welchen Kriterien bemisst sich der Beitrag der Elektronikversicherung?
Von entscheidender Bedeutung ist bei der Beitragshöhe der Elektronikversicherung die Zuordnung der jeweiligen Geräte nach den einzelnen Einsatzgebieten.
So sind i.d.R. klassische Bürokommunikationsgeräte günstiger als z.B. Geräte für Bild- u. Tontechnik. Ob eine Elektronikpauschalpolice für die gesamte Elektronik-Ausstattung eines Betriebs Sinn macht, oder nur einzelne Geräte individuell versichert werden, unterliegt auch aus Beitragssicht der Einzelfallprüfung.