Wenn nach einem entstandenen Schaden der Betrieb stillsteht, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Ertragsausfallversicherung genannt) in vielen Fällen existenziell notwendig. Gerade bei einem Produktionsbetrieb werden z.B. nach einem Feuerschaden die entstandenen Kosten für das Gebäude bzw. das Inventar zwar durch die Gebäude- bzw. Geschäftsinhaltsversicherung übernommen, aufgrund der eingetretenen Betriebsunterbrechung gehen dem Unternehmen wichtige Aufträge und daraus wiederum Umsätze und Erträge verloren, die Kosten (Mieten, Löhne u. Gehälter, Versicherungen etc.) laufen dennoch weiter.
Hier kann nur eine Betriebsunterbrechungsversicherung Abhilfe leisten, da sie diese Kosten für einen Zeitraum (Haftzeit) von z.B. 12 – 24 Monaten übernimmt und dem Unternehmen finanziell über diese schwierige Phase hinweghilft, bis die Geschäfts- und Produktionsräume wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Nach welchen Kriterien bemisst sich der Versicherungsumfang der Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung (auch bekannt unter dem Begriff „mittlere Betriebsunterbrechung“) bemisst sich nach dem sogenannten „Jahres-Rohertrag“ des Unternehmens. Dieser wird ermittelt aus dem Saldo von Umsatz minus Wareneinsatz und wird i. d. R. zum Ende des Geschäftsjahres festgestellt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt auch für Mehrkosten wie z.B. Überstundenzuschläge oder Schichtarbeiten entstehen, die aufgrund der Betriebsunterbrechung entstehen können.
Beispiel:
Eine Möbelschreinerei erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 400.000 EUR. Nach Abzug des Wareneinsatzes in Höhe von 220.000 EUR verbleibt ein Rohertrag von 180.000 EUR. Dies ist gleichzeitig die Versicherungssumme. Im Schadenfall ist das Unternehmen bis zu diesem Betrag für alle im versicherten Zeitraum entstehenden Kosten und entgehenden Erträge versichert, z.B. also für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten (i.d.R. bis zur wirtschaftlichen Wiederherstellung der Geschäftsräume). Bei den voraussichtlich entgehenden Umsätzen wird als Maßstab der Durchschnitt des vergangenen Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Erstattet werden nur die tatsächlich nachweisbaren Umsatzeinbußen (Bereicherungsverbot).
Welche Schäden können durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden?
Analog der Geschäftsinhaltsversicherung leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden und unbenannten Gefahren. Je nach Betriebsart und somit Risikogestaltung können diese Bausteine individuell gewählt und zusammengesetzt werden. Bei der sog. „kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung“ kann diese mit der Geschäftsinhaltsversicherung in einem Vertrag zusätzlich vereinbart werden (Klein-BU). Wann bzw. ob diese Konstellation passt, erfordert eine genaue Betrachtung des Einzelfalls. Bei der Klein-BU ist die Versicherungssumme mit dem Umfang der Geschäftsinhaltsversicherung identisch.